Kindergruppenbetreuer Nachholmodule

Ausbildungslehrgang für Tagesmütter, Tagesväter und Kindergruppenbetreuungspersonal (Wien)

 

Allgemeines


Kindergruppen und Tageseltern
Kindergruppen und Tageseltern in Wien In der Stadt Wien werden sowohl im städtischen als auch im privaten Bereich viele verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen mit den unterschiedlichsten Schwerpunkten und Spezialisierungen angeboten. Bei der Kinderbetreuung ist es wichtig, die verschiedenen Organisationsformen zu kennen, die angeboten werden. Diese variieren in verschiedensten Faktoren, die von Gruppengröße bis hin zu Kindergärten, Tagesmüttern und -vätern und privaten Kindergruppen noch viele andere Angebote umfassen. Besonders die Tagesväter und Tagesmütter spielen eine wichtige Rolle, da Sie die Optionen der Kinderbetreuung ergänzen und somit eine Alternative zu privaten oder städtischen Kindergärten bieten.

Der größte Unterschied ist die Anzahl der Kinder, die sich in der Betreuung befinden. Während in Kindergärten maximale Gruppengrößen von 25 Kindern vorgesehen sind, befassen sich Tageseltern im häuslichen und familiären Umfeld ihrer privaten Wohnung mit einer Kleinstkindergruppe mit maximal fünf Tageskindern (einschließlich der eigenen Kinder.)

Während es sich bei Kindergärten um Standorte mit mehreren Gruppen handelt, die in einem Gebäude untergebracht sind, setzt man bei Kindergruppen auf eine maximale Gruppengröße von 14 Kindern. Kindergärten werden unter einer pädagogischen Leitung zusammengefasst, d.h. Eine pädagogische Leiterin/ein pädagogischer Leiter ist für die gesamten Gruppen des Kindergartens zuständig. Für Kindergruppen werden einzelne Standorte angemietet. Maximal 2 Gruppen dürfen hier untergebracht werden. Anders als bei einem Kindergarten werden diese zwei individuellen Gruppen als selbstständige und unzusammenhängende Organisationseinheiten geführt.

Kinder brauchen für ihre gesunde Entwicklung Bezugs- und Vertrauenspersonen in ihrem Leben. Durch die Kleingruppen und Kleinstgruppen bei Tageseltern ist es einfacher, vertrauensvolle Beziehungen herzustellen. Die Betreuer haben die Möglichkeit individuell auf ihre Schützlinge einzugehen, sich jedem Charakter anzupassen und die Kinder besser kennenzulernen. So können sie für eine intensive Betreuung sorgen. Durch die Arbeit mit Kleingruppen kann die Zeit bei den Betreuern in den Gruppen flexibler und auch intensiver gestaltet werden als in größeren Kindergruppen. Es ist einfacher den Tagesablauf der Kinder zu gestalten und auf Situationen zu reagieren, ohne dabei die anderen Kinder zu benachteiligen. Der Bildungsprozess eines Kindes beginnt bereits in den frühen Jahren. Besonders die ersten Kinderbetreuungseinrichtungen haben Einfluss auf die Bildung, die sozialen Kompetenzen und auf den Charakter der Kinder.

Damit ein Kind die besten Voraussetzungen für den Start in ein glückliches Leben bekommt, ist es wichtig, dass Fachkräfte für ihre Betreuung eingesetzt werden. Die professionelle Ausbildung und die professionell gestalteten Einrichtungen sind Faktoren, die die Qualität für diesen Start sichern. Eine gut ausgebildete Fachkraft im Bereich der Kinderbetreuung soll nicht nur den Kindern ein Anker in ihrem noch jungen Leben bieten können, sondern auch Eltern die Sicherheit vermitteln, ihre Liebsten in eine liebevolle und fundierte Obhut zu geben, in der sie lernen können, Freundschaften schließen und glücklich sind.


Aufgaben der Ausbildungsorganisatorinnen und -organisatoren

Um den Kindern den besten Start in ihr Leben zu bieten, muss die Professionalisierung in den Kindergruppen oder bei Tagesmüttern und -vätern gegeben sein. Sie ist unerlässlich. Darum sollen die zukünftigen Auszubildenden auf die zunehmend höheren Anforderungen des Alltags in der Kinderbetreuung entsprechend vorbereitet werden. Tagesmütter und Tagesväter, sowie die OrganisatorInnen von Kindergruppen sind eine wertvolle Ergänzung zum Angebot an Kindergärten und bieten für die Eltern und Erziehungsberechtigten ein zusätzliches Angebot.

Von de Magistratsabteilung 11 wird erwartet, dass sich die AusbildungsorganisatorInnen mit den vielen Ansprüchen in der elementar-pädagogischen Kinderbetreuung Auseinandersetzen und diese auch konstruktiv in ihre Ausbildungslehrgänge einfließen lassen. Praktische sowie theoretische Umsetzung ist hier wünschenswert. Somit kommt den Personen in der Organisation eine tragende Rolle zu um die Qualität der privaten Kinderbetreuung auf hohem Niveau zu erhalten und auszubauen. Wir wünschen uns, dass die Auszubildenden qualifiziert werden, um sich im späteren Berufsleben den Kindern, die ihnen anvertraut werden, einen Raum für kindgerechte Entfaltung, Individualität und Raum zum Leben zu geben.


Der Wiener Bildungsplan

Ein wichtiger Schritt zur Sicherung und Qualität der elementaren Bildungsarbeit wurde im Jänner 2016 gemacht, als das neue Tagesbetreuungsgesetz, welches die Tagesbetreuung von Kindern bei Tagesmüttern oder Tagesvätern sowie in Kindergruppen regelt, gesetzlich verankert wurde.

Der Wiener Bildungsplan dient zur Konkretisierung der Aufgaben des Kindergartens im Wiener Kindergartengesetz.

Beim Wiener Bildungsplan handelt es sich sowohl um ein Instrument, welches einen klar definierten Bildungsbegriff in die Praxis der täglichen Kinderbetreuung überträgt, andererseits macht er es möglich, die pädagogische Arbeit erkennbar und nach Innen und Außen transparent zu machen. Die Bildungsverantwortung der Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer wird klar geregelt.

Die Vorgaben des Wiener Bildungsplanes, welche Leitlinien der pädagogischen Kultur für alle Betreuungspersonen (Kindergruppenbetreuer, Tagesväter und Tagesmütter) sind, sollen in allen Bildungsplänen verpflichtend eingebaut werden und sind von allen institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen gleichwertig umzusetzen.


Gesellschaft und Vielfalt

Kinder bekommen mehr von der Gesellschaft mit, als wir denken. Vielfalt fällt ihnen auf, doch anders als bei vielen Erwachsenen, sehen sie Vielfalt nicht als Bedrohung sondern als Bereicherung an. Da Vielfalt das Grundgerüst unserer Gesellschaft bildet, ist es essentiell, dass die zukünftigen Betreuungspersonen sowohl Kenntnisse zum wertschätzenden Umgang in der Kinderbetreuung vermittelt, als auch die Vielfalt der verschiedensten Persönlichkeiten als wertvolle Chance zu sehen.

Die Wiener Tagesbetreuungsverordung von 2016 enthält nun das Modul „Diversität“. Es soll symbolisieren, dass im Bereich der Betreuungspersonen eine erhöhte Anforderung entstanden ist und die Kinderbetreuungseinrichtungen immer noch eine Domäne ist, die eine prozentual sehr niedrige Männerquote hat. Es zeigt sich jedoch, dass gemischtgeschlechtliche Bezugspersonen eine Bereicherung für die Gruppendynamik darstellt. Darum soll es an der Förderung für die Ausbildung von männlichen Kindergruppenbetreuern oder Tagesvätern nicht mangeln. Wie in allen Berufsgruppen soll eine möglichst ausbalancierte und gleichberechtigte Quote erreicht werden.


Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die außerfamiliäre Betreuung von Kindern durch Kindergruppen und Tagesmütter bzw. Tagesväter wird in Wien durch das Wiener Tagesbetreuungsgesetz, kurz WTBG, geregelt. Im Rahmen dieses Landesgesetzes werden sowohl die Bewilligungsvoraussetzungen als auch Widerrufe der Tagesbetreuung geregelt. Die WTB Verordnung von 2016 regelt die Durchführung der Tagesbetreuung von Kindern durch Tagesväter und Tagesmütter, sowie die Betreuung von Kindergruppen und die dafür erforderliche Ausbildung, die abgeschlossen werden muss.

Die Magistratsabteilung 11 genehmigt die von den AusbildungsorganisatorInnen vorgeschlagenen Lehrpläne per Bescheid, wenn diese den vorgesehenen Ausbildungsbereichen und Unterrichtseinheiten gemäß § 4 WTBVO 2016 entsprechen. Wenn ein Bescheid für die Anerkennung der Ausbildungslehrgänge ausgestellt wird, entsteht für die Betreuungsperson eine Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die Lehrpläne und die Ausbildungsinhalte. Durch die Harmonisierung der Ausbildung für Betreuungspersonen erhöht sich die Flexibilität von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt und die Personen können zukünftig als Tagesmutter bzw. Tagesvater und als Betreuungsperson einer Kindergruppe agieren – (der Unterschied wurde bereits in vorangegangenen Paragraphen erwähnt.)

Rahmenbedingungen


Als Voraussetzung für die Zulassung von Ausbildungslehrgängen für Kinderbetreuungspersonen und Tagesmütter oder Tagesväter ist die bescheidmäßige Genehmigung der Lehrpläne gemäß § 2 Abs. 2 WTBVO 2016 durch die Magistratsabteilung 11.


Allgemeine Informationen
Um die Genehmigung für einen Ausbildungslehrgang als Tagesmutter / Tagesvater oder Kindergruppenbetreuer zu bekommen, muss der Magistratsabteilung 11 – Amt für Jugend und Familie, ein Curriculum, also ein Konzept vorgelegt werden. Dieses Konzept bildet die Grundlage für einen Bescheid. Die Inhalte, der Lernprozess, die Rahmenbedingungen der Ausbildung und das Konzept müssen detailliert dargelegt werden. Zusätzlich muss das Konzept die theoretischen Lerninhalte der Bewerber, die zu erreichenden Kompetenzen, , sowie der Arbeitsaufwand beschrieben werden. Es müssen Bildungsziele, Methodik und die Prüfung der Lernerfolge formuliert werden. Die einzelnen Details sind in den Lehrmodulen zu beschreiben. Für die Magistratsabteilung 11 muss zu jeder Zeit ein Projektverantwortlicher oder eine Projektverantwortliche als Ansprechperson zur Verfügung stehen – im Zuge des Genehmigungsverfahrens und während der Abhaltung der Lehrgänge. Die Anbieterin oder der Anbieter der Ausbildung ist dazu verpflichtet, einen Veranstaltungsort bereitzustellen, welcher den Anforderungen einer kompetenten und seriösen Erwachsenenbildungseinrichtung entspricht. Jegliche Änderungen sind dem MA 11 unverzüglich schriftlich zu melden. Handelt es sich um Änderungen von Inhalten, welche Gegenstand des Bescheides sind, ist eine neuerliche bescheidmäßige Genehmigung durch die Magistratsabteilung 11 erforderlich. Den Organen des Magistrats ist jederzeit Einsicht in alle Unterlagen zu gewährleisten, seinen diese für die Ausbildungslehrgänge oder Teilnahme an Veranstaltungen oder Ausbildungslehrgänge betreffend.


Lehrgangsleitung

Für jeden abgehaltenen Ausbildungslehrgang muss von einer Lehrgangsleitung begleitet werden. Diese Person trägt die Verantwortung für ihren oder seinen Lehrgang und ist Ansprechperson für die Auszubildenden für alle Fragen in Bezug auf den Ausbildungslehrgang.


FachreferentInnen

Die Leitung jedes Unterrichtsmoduls muss von einer qualifizierten Fachreferentin oder einem qualifizierten Fachreferent durchgeführt werden. Die Qualifikation dieser Person sollte aus ausreichender Berufserfahrung und didaktischen Kenntnissen bestehen.


Anforderungen an FachreferentInnen und das Ausbildungspersonal
Die Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016 (WTBVO 2016) definiert die erforderlichen Qualifikationen für die FachreferentInnen. Eine Person, die als Ausbildungspersonal fungieren möchte, muss die beruflichen sowie arbeitspädagogischen und berufspädagogischen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, die zur Vermittlung des Wissens und der Ausbildungsinhalte der Module erforderlich ist. Folgende fachliche Qualifikationen müssen gegeben sein:

  • Pädagogik: Ausbildungspersonal aus dem Bereich Kindergartenpädagogik
  • Prinzipien des Wiener Bildungsplans inklusive dessen praktische Umsetzungen: Ausbildungspersonal aus dem Bereich Kindergartenpädagogik
  • Methodischer didaktischer Aufbau: DidaktiklehrerInnen, KindergartenpädagogInnen
  • Entwicklungspsychologie: Fachkräfte aus dem Bereich Psychologie
  • Diversität: Einschlgig berufliche Kenntnisse im Zusammenhang mit Vielfalt und Diversität.
  • Persönlichkeitsbildung und Kommunikation: Soziale Berufe und Fachkräfte aus dem Bereich der Psychologie.

Im Sinne der Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016 sind das folgende Berufe: PsychotherapeutIn, SozialarbeiterIn, Lebens- und SozialberaterIn, PsychologIn.

  • Rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn und/ oder Tagesvater/Tagesmutter: Fachkraft aus dem Bereich Rechtslehre – JuristInnen
  • Gesundheit und Ernährung: Ernährungswissenschaflterinnen und Ernährungswissenschaftler, ÄrztInnen und Fachpersonal mit vergleichbaren Qualifikationen.
  • Rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn und Tagesmutter oder Tagesvater: Juristin oder Jurist
  • Gesundheit und Ernährung: Ärztin oder Arzt, Ernährungswissenschaftlerin oder Ernährungswissenschaftler oder vergleichbare Qualifikationen

Das Grundwissen, welches zu erreichen ist, basiert auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es erfolgt nach dem Prinzipien der geschlechtssensiblen und inklusiven Pädagogik. Eine wichtige Komponente in der Ausbildung von Kinderbetreuungspersonen und Tagesmüttern/Tagesvätern ist die Vermittlung dieses pädagogischen Handlungswissens. Neben der fachlichen Qualifikationen und praktischer Erfahrung im Bereich Erwachsenenbildung, sollen FachreferentInnen auch über Erfahrungen in Arbeit mit Gruppen mitbringen. Der Umgang mit Auszubildenden sollte geübt sein und Eigenverantwortlichkeit sollte für die Fachkräfte kein Fremdwort sein. Ausreichende soziale Kompetenz, Glaubwürdigkeit, Belastbarkeit, Integrität, Empathie, Flexibilität und Freude an der Wissensvermittlung sollten die Ausbildungspersonen und Fachkräfte auszeichnen. Den Unterricht sollten die Lehrkräfte verständlich und motivierend gestalten. Mit strukturierten Materialien, welche auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft beruhen, soll der Unterricht ergänzt und gefüllt werden. Außerdem soll sich die Präsentation der Inhalte im Unterricht an die heutzutage gängige und moderne Erwachsenenbildung halten.


Auswahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen
Voraussetzungen zum Besuch der Ausbildung gemäß § 3 WTBVO 2016: Die AusbildungsorganisatorInnen sind dazu verpflichtet vor Beginn der Ausbildung die Zulassungskriterien der BewerberInnen zu prüfen. Die folgenden Kriterien müssen erfüllt werden:

  • Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
  • Positiver Pflichtschulabschluss
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache in Schrift und Wort

Die nachfolgenden Umstände dürfen nicht gegeben sein und sollen durch Vorlage der in Klammer erwähnten Dokumente bewiesen werden:

  • Körperliche und psychische Erkrankungen, sowie geistige Behinderung oder Sucht, die das Wohl der Kinder gefährden könnten. (Arztbestätigung!)
  • Rechtskräftige gerichtliche Verurteilungen wegen Handlungen, die das Wohl der Kinder gefährden könnten (Auszug des Strafregisters)
  • Betreuungsmängel bei leiblichen Kindern, Wahl- oder Stiefkindern (Eigenerklärung)
  • sonstige Gründe, die das Wohl der Tageskinder gefährden könnten

Neben diesen gesetzlichen Verpflichtungen sollten die Interessenten außerdem persönlich geeignet sein um die notwendigen Herausforderungen der Kinderbetreuung bewältigen zu können.
Eine Eignung besteht dann, wenn:

  • Freude und Interesse an der Erziehungs- und Bildungsarbeit mit Kindern besteht
  • Die TeilnehmerInnen zuverlässig und verantwortungsbewusst sind
  • Die Bereitschaft zur Selbstreflexion und Weiterbildung besteht

Kenntnisse der deutschen Sprache
Um die Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn und/oder Tagesmutter bzw. Tagesvater erfüllen zu können, müssen sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift selbstverständlich sein. Die anvertrauten Kinder sollen natürlich auch die notwendige Sprachförderung auf hohem Niveau erhalten, da ein wesentlicher Anteil der Bildungsarbeit bei der Förderung der Sprachkompetenz liegt. Das Beherrschen der Muttersprache ist eine Schlüsselkompetenz der frühkindlichen Entwicklung und Bildung und ist eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche zukünftige Bildungsprozesse. Kinder erwerben Sprache vor allem durch unmittelbar gesprochene und gehörte Wörter in ihrem Umfeld und durch konkrete Handlungssituationen. Hier tragen die AusbildungsorganisatorInnen einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung im Kinderbetreuungsbereich bei. Die Sprachkompetenzen müssen von den OrganisatorInnen geprüft werden, denn ohne ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache dürfen Interessentinnen und Interessenten nicht zum Ausbildungslehrgang zugelassen werden. Wenn es bei den TeilnehmerInnen an der ausreichenden Sprachkompetenz fehlt, ist es ihnen nicht möglich, die komplexen Inhalte und die Anforderungen der Lernmodule sinngemäß zu erfassen.


Praktikum
Von den OrganisatorInnen, der Lehrgangsleitung oder den FachreferentInnen werden Praktikumsplätze organisiert, oder sie unterstützen die Auszubildenden bei der Vermittlung der Plätze. Die OrganisatorInnen haben dafür Sorge zu tragen, dass die Feststellung der Qualifikation durch einen Kriterienkatalog belegt ist. Die KindergruppenbetreuerInnen und Tageseltern verfügen über genügend Berufserfahrung, Kompetenz und Wissen, um den PraktikantInnen den Alltag der Betreuung von Kindern zu vermitteln und sie aktiv zu fördern. Die Praktikumsstellen sind von den AusbildungsorganisatiorInnen zu evaluieren und gegen Ende des Praktikums zu beurteilen. Es müssen Aufzeichnungen von den PraktikantInnen als auch von den Praktikumsgebern geführt werden. Nach dem Abschluss des Praktikums sind beide Parteien zu beurteilen. Erst mit einer positiven Beurteilung aller Praktikumsstellen gilt das Praktikum als abgeschlossen.


Ziele des Lehrgangs
Als fertig ausgebildete KinderbetreuerInnen bzw. Tagesmütter oder Tagesväter sollen die Lehrgangsteilnehmer über fachliche Qualifikation für die Arbeit mit Kindern erlangen, damit sie die ihnen anvertrauten Kinder in ihrer Entwicklung kompetent begleiten können. Die durch den Lehrgang erworbenen Kenntnisse vermittelt die Haltungen und Fähigkeiten, um Kindern in der Gesamtentwicklung eine Stütze zu sein. Die Auszubildenden entwickeln im Laufe des Ausbildungslehrganges ihre Persönlichkeit weiter und erwerben neben fundiertem pädagogischen Fachwissen auch berufsrelevante Kompetenzen für die speziellen beruflichen Erfordernisse, um die konstruktive und wertschätzende Zusammenarbeit mit den Kindern und den Eltern zu gewährleisten. Die Auszubildenden werden an den Lehrgang herangeführt und es wird ihnen angeraten, ihre pädagogischen Qualitäten laufend neu zu evaluieren, sich mit neuen Herausforderungen auseinanderzusetzen und ihre Kenntnisse ständig zu erweitern. Der Wissensstand der neuesten Entwicklungen in der Forschung soll motiviert verfolgt werden. Neue Entwicklungen sollen positiv und kontinuierlich durch Reflexion selbst erlernt werden. Dies ist ein Merkmal von hoher Betreuungsqualität. Durch den Lehrgang werden die ausgebildeten Tagesmütter und Tagesväter bzw. Kinderbetreuungspersonen dazu befähigt, ihre Tätigkeit in einem Anstellungsverhältnis als auch in selbstständiger Kapazität auszuüben. Sowohl die Bewilligung zur Gründung einer Kindergruppe als auch die zur Betreuung von Tageskindern als Tagesmutter oder Tagesvater erfolgt durch die Magistratsabteilung 11.


Anwesenheit
Um den Lehrgang positiv abschließen zu können, ist eine Anwesenheit von 90% Voraussetzung. Damit die Auszubildenden zur Präsentation ihrer Seminararbeit und zur mündlichen Prüfung antreten können, dürfen sie höchstens 10% des Stundenausmaßes versäumt haben. Aufgrund dieser Anwesenheitspflicht besteht auch die Pflicht für das Ausbildungsorganisationspersonal, für den theoretischen Unterricht eine Anwesenheitsliste zu führen. Für versäumte Stunden soll von den OrganisatorInnen des Lehrgangs ein Modus gefunden werden, der es den Auszubildenden möglich macht, erforderliche Stunden nachzuholen. Bei einem Praktikum gilt grundsätzlich eine Anwesenheit von 100%. Nur bei besonderen Gründen ist eine Abwesenheit von 10% zulässig. Beispielsweise gelten hier Krankheit oder nachweisbare Arztbesuche. Diese Nachweise müssen von den OrganisatorInnen geprüft werden.


Zahlungsmodalitäten
Alle Kosten des Ausbildungslehrganges sind im Konzept darzulegen. Außerdem sind die verschiedenen Zahlungsmodalitäten festzulegen. Zu diesen Zahlungsmodalitäten gehören Stornobedingungen, Finanzierungsmöglichkeiten, Förderungen, Rückersatz etc.


Evaluierung und Qualitätssicherung
Ein zentrales Anliegen der OrganisatorInnen der Ausbildungslehrgänge muss das Bemühen um eine hohe Qualität sein. Im Rahmen des Qualitätsmanagements sollen daher von den OrganisatorInnen Qualitätsstandards festgelegt werden und durch kontinuierliche Selbstevaluierung geprüft werden. Sämtliche Lehrgänge sind regelmäßig zu evaluieren und sollen weiterentwickelt werden. Die Art der Eigenevaluierung kann in verschiedenen Formen erfolgen, wie z.B. durch anonyme Fragebögen, Austausch im Team, Interviews mit AbsolventInnen, Befragungen oder Prüfungen der Lernerfolge. Die Ergebnisse dieser Evaluierungen sollen als mögliches Frühwarnsystem bei eventuell anstehenden Problemen fungieren. Ebenso dienen sie als Feedbackgrundlage für Verbesserungsmöglichkeiten.


Anzahl der TeilnehmerInnen
Eine Beschränkung der TeilnehmerInnenzahl garantiert bessere Lern- und Rahmenbedingungen für die Auszubildenden und die Lehrenden. Daher sind die Lehrgänge mit einer Mindest- und Höchstteilnehmerzahl zu beschränken, um die Qualität des Unterrichts zu gewährleisten.


Literaturverzeichnis und Skripten
In einem idealen Lernskript sind die wesentlichen Inhalte eines Lehrmoduls und aufbereitete spezielle Informationen enthalten. Diese Skripten dienen dem Erlernen und dem Verständlich machen von Unterrichtsinhalten. Die im Unterricht verwendeten Skripten sollen strukturiert und verständlich aufbereitet sein. Außerdem müssen die Skripten bzw. Literaturverzeichnisse von ExpertInnen verfasst und laufend aktualisiert werden, um den aktuellen Forschungsstand und die Qualität der Materialien zu gewährleisten. Die Auswahl der verwendeten Fachliteratur erfolgt nach dem neuesten Wissenschaftsstand.


Zertifikat
Zum positiven Abschluss des Lehrganges ist den Absolventinnen ein Zeugnis/Zertifikat auszustellen. Die Voraussetzungen dafür sind die positive Beurteilung und Präsentation der schriftlichen Seminararbeit, die bestandene mündliche Prüfung und das Absolvieren des Praktikums. Im Zeugnis müssen folgende Mindestangaben unbedingt enthalten sein:

  • Ausbildungsinstitut/AusbildungsorganisatorIn
  • Persönliche Daten - AbsolventIn
  • Dauer der Ausbildung
  • Art der Ausbildung
  • Absolviertes Stundenausmaß
  • Hinweis auf die Bestimmungen der WTBVO
  • Beurteilung
  • Unterschriften der Leitungen
  • Aktuelles Datum

Teilnahmebestätigungen
Ergänzend zum Zertifikat soll den TeilnehmerInnen eine Besuchsbestätigung/Teilnahmebestätigung mit einer Übersicht aller absolvierten Module ausgestellt werden. Ebenfalls soll das Ausmaß aller besuchten Stunden dokumentiert sein. Eine formlose TeilnehmerInnenbestätigung ist dann auszustellen, wenn der Ausbildungslehrgang negativ abgeschlossen oder die Ausbildung abgebrochen worden ist.

Konzept


Durch einen Bescheid des Magistrats werden die Lehrpläne der AusbildungsorganisatorInnen für den Lehrgang genehmigt. Im Genehmigungsverfahren muss dem Magistrat ein fachlich fundiertes Konzept vorgelegt werden. Dieses Konzept soll aus 2 Teilen bestehen. Teil 1, der Lehrplan und Teil 2, die Rahmenbedingungen. Das Konzept soll gut strukturiert und nachvollziehbar formuliert sein. Außerdem soll darauf geachtet werden, dass das Konzept auch realistisch in die Praxis umgesetzt werden kann. Etwaige Änderungen sind dem Magistrat unverzüglich in schriftlicher Form zu melden, da diese Änderungen einer bescheidmäßigen Genehmigung unterliegen könnten.


Der Lehrplan
Der Lehrplan ist ein Bestandteil des Bescheides

  • Übersichtstabelle über die Modultitel und Einheiten, sowie das jeweilige Stundenausmaß, Information zu den Qualifikationen der FachreferentInnen (sowie die Berufsgruppe) und das Gesamtstundenausmaß
  • Separate und detaillierte Beschreibung der einzelnen Moduleinheiten, inklusive der zu lernenden Lehrinhalte und Definition der Lernziele

Die Rahmenbedingungen

  • In den Angaben müssen die Kontaktdaten (Name, Titel, Adresse, Telefonnummer, Fax, E-Mail, Website, Ansprechpersonen und Verantwortliche) der OrganisatorInnen des Instituts dargelegt werden
  • Veranstaltungsort
  • Methodik
  • Literaturverzeichnis
  • Prüfung der Zulassung zum Ausbildungslehrgang
  • Übersichtstabelle mit Zuordnung der FachreferentInnen und Lehrenden zu den Modulen
  • Lebenslauf aller ReferentInnen
  • Zahlungsmodalitäten und Kostenaufstellung
  • Mindest- und Höchstteilnehmerzahl
  • Anwesenheitsprüfung
  • Voraussichtlicher Beginn des Lehrgangs inklusive Gesamtdauer
  • Prüfungsmodalitäten
  • Evaluierung des Ausbildungslehrganges
  • Zulassungskriterien zum Lehrgangsabschluss
  • Musterzertifikat und Musterteilnahmebestätigung

Ausbildungsbereiche (§ 4 WTBVO 2016) und Modulplanung

  • Pädagogik
  • Prinzipien des Wiener Bildungsplans (ISBN 978-3-85493-133-1) und deren praktische Umsetzung
  • Methodischer didaktischer Aufbau
  • Entwicklungspsychologie
  • Diversität
  • Persönlichkeitsbildung und Kommunikation
  • Rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn und Tagesmutter oder Tagesvater
  • Gesundheit und Ernährung
  • Praktikum

Die Stundenausmaße nach der WTBVO 2016 sind wie folgt:

Ausbildungsbereiche

Stunden

Pädagogik120
Prinzipien des Wiener Bildungsplans (ISBN 978-3-85493-133-1) und deren praktische Umsetzung10
Methodischer didaktischer Aufbau30
Entwicklungspsychologie20
Diversität10
Persönlichkeitsbildung und Kommunikation30
Rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als KindergruppenbetreuerIn und Tagesmutter oder Tagesvater10
Gesundheit und Ernährung10
Gesamtzahl der Stunden der theoretischen Ausbildung240
Praktikum160

Stundenausmaß der gesamten Ausbildung

400

Detailinformationen zu den Ausbildungsbereichen


Ausbildungsbereiche im Detail
Das bei der Magistratsabteilung 11 eingereichte Konzept muss durch eine Übersichtstabelle der einzelnen Module mit separaten Lerninhalten in detaillierter Form ergänzt werden. Die Module sind ausführlich zu beschreiben und die jeweilige Methodik und die Lernziele sind auszuformulieren. Die Aufzählung der Module ist nicht als abschließend anzusehen. Den OrganisatorInnen steht es frei, weitere Lerninhalte in ihren Ausbildungslehrgang einzubauen, wenn diese die Betreuungsqualität fördern. Weitere Spezialisierungen und vielfältige Ergänzungen zu den Ausbildungslehrgängen werden ausdrücklich begrüßt und sind erwünscht.


Pädagogik
In Kinderbetreuungseinrichtungen werden die ersten Weichen für das lebenslange Lernen eines Kindes gestellt. Um dieser Verantwortung und dem Bildungsauftrag gerecht zu werden, ist es absolut notwendig, die Bildungsinhalte nach gesicherten Methoden und Kenntnissen der Pädagogik anzuwenden. Im Ausbildungslehrgang werden Auszubildende befähigt, in ihrem Arbeitsalltag aus einem breiten Spektrum pädagogischer Inhalte zu wählen und diese unter Berücksichtigung von kindlichen Entwicklungsphasen anzuwenden. Jeder Teilnehmer wird mit den Grundlagen der Pädagogik für Kinder und Jugendliche vertraut gemacht. Durch den Erwerb der fachlichen Kompetenzen soll eine Balance zwischen nötiger Unterstützung und möglicher Eigenständigkeit für Kinder erreicht werden. Den Auszubildenden werden verschiedene pädagogische Richtungen näher gebracht. Die Umsetzung dieser pädagogischen Inhalte müssen so vermittelt werden, dass eine authentische und nachvollziehbare pädagogische Linie sichtbar ist. Hier gilt besonders, dass die Verbindung von Theorie und Praxis klar erkennbar ist. Trotzdem sollen die Auszubildenden motiviert werden, eigene Erziehungsziele zu entwickeln und sich mit ihrer eigenen Erziehungshaltung auseinanderzusetzen. Wissen wird vermittelt damit die Auszubildenden Verantwortung übernehmen können und lernen, ihn ihrer Rolle als professionelle pädagogische Leitbilder aufzublühen.

Die Kinder, die in die Obhut der zukünftigen KindergruppenleiterInnen und Tagesmütter/Tagesväter gegeben werden, sollen sich zu individuellen Persönlichkeiten entwickeln können. Druch pädagogische Impulse in der Entwicklung wird diese Entwicklung unterstützt. Die Grundsätze und Kenntnisse über geschlechtssensible Pädagogik sollen ebenso vermittelt werden, damit für die Jungen und Mädchen genügend Möglichkeiten geschaffen werden, um ein breites Spektrum und Interessen, Fähigkeiten und Verhaltensweisen zu entwickeln. Die BetreuerInnen erlangen die Fertigkeiten um die Kinder bei der Entfaltung ihres gesamten Potenzials ihrer Persönlichkeit zu unterstützen. Die Auszubildenden werden sensibilisiert für die geschlechtergerechte Sprache und wie sie Denkprozesse durch Elternarbeit anregen können.

Weitere Lehrinhalte in diesem Modul:

  • Medienpädagogik und Umgang mit neuen Medien
  • Feste/Bräuche/Rituale
  • Übergang in die Schule
  • Auswahl von Kinder- und Jugendliteratur
  • Gewaltfreie Erziehung
  • Pädagogik im Hort
  • Sexualpädagogik

Prinzipien des Wiender Bildungsplans und deren praktische Umsetzung (ISBN 978-3-85493-133-1)

Zur Sicherstellung dieser pädagogischen Qualität erfolgt die tägliche Arbeit in Kinderbetreuungseinrichtungen nach den Grundsätzen des Wiener Bildungsplans. Er umfasst alles was für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder nötig ist und ist richtungsweisend für pädagogisches Handeln.

Die Einhaltung des Wiener Bildungsplans wird auch von der Magistratsabteilung 11 im Rahmen von Aufsichtsbesuchen in Betreuungseinrichtungen kontrolliert. Der Wiener Bildungsplan stellt die Grundlage für die pädagogische Arbeit dar und dient dabei insbesondere auch der Konkretisierung der gesetzlich angeführten Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtung. Der Wiener Bildungsplan ist nicht mit einem Lehrplan in der Schule zu vergleichen. Denn im Vergleich zur Schule, erfolgt lernen in Kinderbetreuungseinrichtungen nicht in festgelegten Unterrichtseinheiten, sondern ganzheitlich und spielerisch. Um die Auszubildenden mit dem Inhalt vertraut zu machen, bedarf es einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Wiener Bildungsplan.

Der Bildungsplan:

  • Auseinandersetzung der Auszubildenden mit dem Bild des Kindes
  • Vermittlung der verschiedenen Kompetenzen gegliedert in:
    Sensumotorisch – psychomotorische Kompetenz
    Emotionale, soziale und ethische Kompetenz
    Kognitive Kompetenz
    Sprachkompetenz in der Erst- und Zweitsprache
  • Prinzipien der Bildungsarbeit:
    Prinzip der Individualisierung und Differenzierung
    Prinzip der Ganzheitlichkeit
    Prinzip der Vielfalt
    Das Prinzip der BildungspartnerInnenschaft
    Das Prinzip der Konzeptions- und Methodenfreiheit
  • Lernen und Lernformen
  • Bildungsbereiche sind Erlebnisbereiche
  • Qualitätssicherung
  • Transitionen

Methodischer didaktischer Aufbau
Im Griechischen bedeutet das Wort „Methode“ : Nachgehen, Verfolgen Die Didaktik ist die Wissenschaft vom Lernen und Lehren. Die Methode bringt also bei WIE und die Didaktik WAS gelernt wird. Die Methodik soll vermitteln, wie die Bildungsangebote gesetzt werden. Die Auszubildenden sollen die Kenntnisse über einen methodischen Aufbau erlangen, d.h. „Wie muss der Weg des Lernens sein, um ans Ziel zu gelangen?“ Die Didaktik im Alltag orientiert sich an den praktischen Erfahrungen der Auszubildenden in Kinderbetreuungseinrichtungen. Dieses Modul vermittelt die für die Berufspraxis notwendigen Kenntnisse der didaktischen Theorie. Das erworbene Wissen wird mit den praktischen Erfahrungen in den Kinderbetreuungseinrichtungen verknüpft und umgesetzt.

  • Konkretisierung der Lehrinhalte in diesem Modul:
  • Erstellen von Sammlungen (Lied- und Spielgut)
  • Erarbeitung - Methodischer Aufbau für Bildungsangebote
  • Planung – Reflexion – Kinderbeobachtung
  • pädagogische Zielsetzungen
  • entsprechende Bildungsinhalte
  • Kind- und bedürfnisorientierte Methoden
  • ansprechende Medien- und Materialauswahl
  • Beobachtungen dokumentieren
  • Kreative Praxis

Entwicklungspsychologie

Ein wichtiges Modul in der Ausbildung für BetreuerInnen ist die Entwicklungspsychologie, denn ein Kind auf seinem Weg im Leben zu begleiten, bedeutet das Kind als Individuum wahrzunehmen und es wertzuschätzen. Es ist wichtig, die Individualität jedes Kindes zu fördern, sie aber gleichzeitig als Teil der Gesellschaft integrieren zu können. Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind für die weitere Entwicklung prägend, darum müssen KinderbetreuerInnen dafür sorgen, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die eine optimale Entwicklung für die Kinder zulassen. Die Grundlagen der Entwicklungspsychologie, die im Rahmen der Ausbildung erlernt werden, ermöglichen es den Auszubildenden, die Kinder in ihrer Obhut zu fördern und gleichzeitig zu fordern. Das erlernte Wissen soll Einblick in die psychologischen Phänomene der Entwicklung geben. Kinderbetreuungseinrichtungen sind gleichzeitig auch Frühwarnsysteme, die den Auszubildenden während des Lehrgangs bewusst gemacht werden sollen. Auffälligkeiten soll entsprechend gegenübergetreten werden können, damit die Kinder die notwendige Unterstützung erhalten können.

Weitere Lehrinhalte in diesem Modul:

  • Funktionsbereiche z.B. Kognition, Sprache, Motorik, Moral, Identität…
  • Emotionsregulation
  • Eingewöhnung
  • Schulbereitschaft
  • Sprachförderung / Sprachentwicklung
  • Beziehungsgestaltung & Familiensysteme
  • Einfluss der Sozialisation auf das Verhalten des Kindes
  • Rolle der Kinderbetreuung
  • Ausdruck von Belastung von Kindern (Psychosomatik, Sprechverhalten, etc)
  • Feststellung von Defiziten – Wahrnehmung und Meldepflicht

Diversität

Das Modul „Diversität“ wurde neu und verpflichtend für die Arbeit mit Kindern eingeführt, da wir in einer vielfältigen und diversen Gesellschaft leben. Auszubildende sollen sensibilisiert werden in Bezug auf die sozialen, geschlechtlichen, kulturellen und individuellen Unterschiede der Gesellschaft. In diesem Modul lernen sie, Diversität als Bereicherung wahrzunehmen und dieses Wissen auch weiterzuvermitteln. Den zukünftigen Betreuungspersonen wird ein wertschätzender Umgang und Respekt vor der Individualität im Betreuungsalltag nahegelegt, welcher auch den Kindern vermittelt werden soll. Da Kinder und auch Betreuungspersonen in den Kinderbetreuungsstätten mitunter erstmals mit der Vielfalt an Lebens- und Familienformen in Berührung kommen, ist den zukünftigen Betreuungspersonen das Wissen zu vermitteln, dass jede Form von Familie und alle sexuellen Orientierungen gleich zu behandeln und wertzuschätzen sind.


Persönlichkeitsbildung und Kommunikation
Durch die Aneignung von Wissen und kontinuierlicher Selbstreflexion und Selbsterfahrung entsteht die Professionalität und Qualität der Arbeit in der Kinderbetreuung. Das Ziel dieses Moduls ist das eigene Rollenverständnis in der Kinderbetreuung, das Verständnis der psychologischen Aspekte und Prinzipien der täglichen Arbeit mit Kindern. Hier werden die Grundlagen und die Wirkungsebenen der Kommunikation im Umgang mit Kindern und Eltern trainiert, die Eigenpräsentation geübt und die Auszubildenden lernen Lösungen für die verschiedensten Situationen zu entwickeln. Die Auszubildenden lernen Strategien zu entwickeln um mit ihren Gefühlen in Konfliktsituationen umzugehen und sich selbst kontinuierlich zu motivieren.

Weitere Lehrinhalte in diesem Modul:

  • Rollenbild in der Kinderbetreuung
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Beziehungsebenen - Familiensysteme
  • Vielfalt im sprachlichen Ausdruck
  • Verbale-nonverbale Ebenen
  • Elternsprache-Kindsprache
  • Eltern/Team-Arbeit
  • Elterngespräche
  • Konfliktmanagement
  • Selbstreflexion & Psychohygiene

Rechtliche und organisatorische Belange der Tätigkeit als Kindergruppenbetreuungsperson und Tagesmutter oder Tagesvater

Während des Lehrganges werden die Auszubildenden ausreichend über alle notwendigen Rechtsgrundlagen im Hinblick auf die Tätigkeit als Kindergruppenbetreuungsperson und Tagesmutter oder Tagesvater informiert. Die Auszubildenden lernen hier, welche Behörden für die unterschiedlichen Bereiche zuständig sind und wie die Zusammenarbeit mit den Organen funktioniert. Das Modul vermittelt die mit der Berufspraxis zusammenhängenden Rechte, Verantwortlichkeiten und Pflichten für Betreuungspersonal.

Inhalte in diesem Modul:

  • Arbeitsverhältnisse
  • Wiener Tagesbetreuungsgesetz, Wiener Tagesbetreuungsverordnung
  • Meldepflicht – Kindeswohlgefährdung
  • Wiener Frühförderungsgesetz
  • Bewilligungsverfahren – Ablauf / Unterlagen etc.
  • Kontakt mit den Behörden
  • Diverse Leitfäden der Behörden
  • Haftung, Aufsichtspflicht
  • Buchhaltung/Steuer/Abrechnung

  • Gesundheit und Ernährung

    In diesem Modul sollen die angehenden Betreuungspersonen Kompetenzen über Ernährung und Gesundheitsförderung bei Kindern erlernen. Außerdem sollen den Kindern die Grundkompetenzen für Hygiene näher gebracht werden. Die FachreferentInnen haben in diesem Modul sicherzustellen, dass die Auszubildenden in der Nährstoff- und Lebensmittelkunde für Kinder asureichend geschult werden. Die Kenntnisse über die kindgerechte Zubereitung von Speisen und Getränken, sowie die Aufbewahrung von Lebensmitteln ist hier ein Hauptfaktor. Die Betreuungspersonen sollen lernen, wie sie bei Kindern ein gesundes Ernährungsbewusstsein fördern können. Außerdem soll die Freude an Motivation und Bewegung im Zusammenhang mit einem gesunden Lebensstil vermittelt werden. Die Grundregeln der Hygiene dienen der Aufrechterhaltung der Gesundheit der anvertrauten Kinder am Betreuungsplatz und zu Hause. Inhalte des Moduls über Pflege und Hygiene bei Kindern im Betreuungsalltag, aber auch im Alltag sollen an die Kinder weitergeleitet werden.

    Lehrinhalte in diesem Modul:

    • Nährstoff- und Lebensmittelkunde
    • Gesundheitsförderndes Essverhalten
    • Kindgerechter Speiseplan
    • Umgang mit Lebensmitteln
    • Gewicht und Körper
    • Bewegung im Betreuungsalltag
    • Entspannung bei Kindern
    • Hygiene im Betreuungsalltag
    • Pflege bei Kindern
    • Krankheiten und Impfungen bei Kindern
    • Allergien

    Praktikum

    Ein Praktikum während der Dauer des Ausbildungslehrganges muss zusätzlich zur theoretischen Ausbildung absolviert werden. Dieses Praktikum ist in Blöcken in jeweils einem Kindergarten, in einer Kindergruppe und bei einer Tagesmutter/einem Tagesvater zu leisten. Hier wird die Möglichkeit geboten, die gelernten Inhalte in die Praxis umzusetzen und erste Erfahrungen im Berufsleben zu sammeln. Das theoretische Wissen wird so gefestigt und die Auszubildenden lernen den Alltag ihres zukünftigen Berufes besser kennen. Außerdem bietet das Praktikum die Chance, potentielle zukünftige Arbeitgeber kennen zu lernen. Das Praktikum ist in einem gesamtausmaß von 160 Stunden zu leisten. Die Aufteilung der Stunden auf die drei Praktikumsstellen steht weitgehen frei. Für das Praktikum gilt grundsätzlich eine Anwesenheitspflicht von 100% (Ausnahmen bei nachgewiesenen Krankenständen oder Arztbesuchen). Das Praktikum kann zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Ausbildungslehrganges absolviert werden. Einzelne unzusammenhängende Tage sind nicht zulässig, das Praktikum muss in Blöcken erfolgen. Unbedingt ist zwischen der Praktikumsstelle und dem Praktikanten/der Praktikantin ein Praktikumsvertrag abzuschließen. Außerdem muss über die Zeit des Praktikums eine ausführliche Aufzeichnung von beiden Parteien erfolgen. Die potentiellen Praktikumsstellen müssen von der Organisation evaluiert werden. Die PraktikantInnen sind von allen drei Praktikumsstellen zu beurteilen, damit das Praktikum als abgeschlossen gelten kann.

    Der Erfolg des Praktikums ist von der Ausbildungsorganisation zu prüfen. Erst mit einem positiven Bescheid aller drei Praktikumsstellen gilt das Praktikum als abgeschlossen. Erst dann können die Auszubildenden sich für die Abschlussprüfung anmelden. Die Auszubildenden sind in der Lage die organisatorischen Vorbereitungen für das Praktikum selbständig zu tätigen. Die AusbildungsorganisatorInnen unterstützen die Auszubildenden bei der Platzvermittlung und betreuen die PraktikantInnen während der Zeit des Praktikums.

    Während des Lehrgangs muss die Möglichkeit geboten werden, die Beobachtungen und Erfahrungen des Praktikums zu reflektieren. Bei der Entwicklung ihres persönlichen Betreuungsstils sollen die Auszubildenden so gut es geht unterstützt werden. Die Praktikumsstellen müssen qualifiziert sein, um PraktikantInnen in ihrem Lernprozess zu unterstützen und sie in ihrer Situation zu fördern. Es muss ein geeignetes Lernumfeld geboten werden, in dem Einblicke in den alltäglichen Ablauf mit den Kindern gegeben werden kann. Die PraktikantInnen sollen so gut es geht in der Entwicklung ihres eigenen Stils und in der Erweiterung ihrer Handelskompetenz unterstützt werden. Der Lernprozess und die Sammlung von Erfahrungen stehen im Vordergrund. Praktikumstagesmütter oder Praktikumstagesväter müssen über ausreichend Berufserfahrung verfügen und regelmäßig Fortbildungen besucht haben. In Kindergruppen muss es bei wechselnden BetreuerInnen eine ständige Ansprech-/Betreuungsperson für die Praktikantin bzw. den Praktikanten geben.

    Erste Hilfe Kurse für Notfälle mit Kindern


    Damit eine Auszubildende/ein Auszubildender zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, muss vor Prüfungsantritt der Nachweis über die positive Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses für Kindernotfälle erbracht werden. Der Kurs darf nicht länger als ein Jahr zurück liegen und muss ein Ausmaß von 16 Stunden bzw. Unterrichtseinheiten haben. Die Ausbildungsorganisation ist verantwortlich für die Überprüfung des Nachweises. Die Organisation muss eine Kopie des Nachweises aufbewahren.

    Lernzielkontrollen

    Zwei schriftliche Lernzielkontrollen müssen im Laufe des Lehrganges und positiv abgeschlossen werden. Diese Lernzielkontrollen sollten gleichmäßig auf die Dauer der Ausbildung des jeweiligen Kurses verteilt werden (z.B. alle zwei Monate im Laufe eines sechsmonatigen Kurses) Vor allem sollen diese Kontrollen als Information dienen, ob die Lernziele erreicht wurden. Diese Kontrollen können für eventuelle Korrekturmaßnahmen im Unterricht hilfreich sein. Bei einer negativen Beurteilung der Lernzielkontrolle kann diese zweimal wiederholt werden. Die beiden positiv absolvierten Lernzielkontrollen sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung für die Auszubildenden.

    Abschlussprüfung

    Die Abschlussprüfung für die Auszubildenden besteht aus mehreren Faktoren. Eine schriftliche Seminararbeit zu einem praxisbezogenen Thema und eine mündliche Prüfung zum Inhalt des Lehrgangs muss absolviert werden. Während der Ausbildung werden zwei schriftliche Lernzielkontrollen erfolgen, die positiv abzuschließen sind. Bei einem negativen Ergebnis können diese Lernzielkontrollen jeweils zweimal wiederholt werden. Zur Präsentation der Seminararbeit und zur mündlichen Prüfung können Auszubildende nur zugelassen werden, wenn folgende Parameter erfüllt sind:

    • Positive Absolvierung von zwei schriftlichen Lernzielkontrollen
    • Positiver und vollständiger Abschluss eines Praktikums
    • Positive Beurteilung Ihrer schriftlichen Seminararbeit.
    • Nicht mehr als 10% Versäumnis des theoretischen Unterrichts während des Lehrganges.
    • Nachweis über die Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses in Kindernotfällen

    Schriftliche Seminararbeit
    Das Thema der schriftlichen Arbeit ist vom Auszubildenden wählbar, muss aber mit der Ausbildungsorganisation und den FachreferentInnen erarbeitet werden. Der Zeitpunkt für die Themenauswahl ist frei wählbar. Als Umfang für die Arbeit ist der Rahmen von 20.000 bis 30.000 Anschlägen angesetzt. Es muss eine inhaltliche Verbindung zwischen den theoretischen Grundlagen des ausgewählten Themas und dem Praxisbezug geben. Dieser muss klar erkennbar sein.


    Präsentation der Seminararbeit

    Die vom Teilnehmer schriftlich angefertigte Seminararbeit ist in Anwesenheit einer Vertretungsperson der Ausbildungsorganisation und mindestens einer Fachkraft öffentlich zu präsentieren.


    Mündliche Abschlussprüfung
    Die mündliche Prüfung ist vor einer Prüfungskommission abzulegen. Diese besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ausbildungsorganisation und zumindest einer Fachkraft bzw. einem Fachreferenten. Außerdem können Aufsichtsorgane der Magistratsabteilung 11 an der Prüfung teilnehmen und gelten dann automatisch als Mitglied der Prüfungskommission. Die mündliche Prüfung wird aus Fragen zum vermittelten Wissen der theoretischen Ausbildungsbereiche zusammengestellt, welche durch Fragen aus dem absolvierten Praktikum des Auszubildenden ergänzt werden können. Theoretische Fragen können hier mit Wissen und Fällen aus der Praxis verbunden werden. Eine nicht bestandene Prüfung kann frühestens vier Wochen nach dem ersten Prüfungsantritt wiederholt werden. Bein einem negativen Abschluss ist ein letztmaliges Antreten nach mindestens weiteren vier Wochen möglich.

    Übergangsbestimmungen


    Natürlich können Ausbildungslehrgänge, die noch vor dem Inkrafttreten der Wiener Tagesbetreuungsverordnung von 2016 begonnen wurden, zu den alten Bestimmungen zu Ende geführt werden. Tagesväter und Tagesmütter, sowie Kindergruppenbetreuer die nach alten Bestimmungen ihre Ausbildung positiv absolviert haben, können weiterhin ihre Tätigkeit ausführen. Allerdings müssen KindergruppenbetreuerInnen bis zum Stichtag 31.12.2022 die theoretischen Ausbildungsinhalte der Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016 nachholen (geregelt in § 4 Abs. 1 Wiener Tagesbetreuungsverordnung 2016) nachholen. ) Kurse, die Im Rahmen der verpflichtenden regelmäßigen jährlichen Fortbildung absolviert wurden, können selbstverständlich angerechnet werden, wenn sie den Ausbildungsinhalten der Verordnung entsprechen. Über die Anrechnung entscheidet die Magistratsabteilung 11.

    Anmeldung für diese Kurse

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